Hol- und Bringzone am Kindergarten
sowie absolutes Haltverbot für den restlichen Bereich entlang der Kirchhofmauer seit dem 28.10.2022.
In der Hol- und Bringzone ist kurzzeitiges Parken für Eltern/Betreuungspersonen erlaubt, während sie Kinder zum Kindergarten bringen oder dort abholen.
Eine Höchstparkdauer ist nicht festgelegt, sollte das unbedingt erforderliche Maß aber nicht übersteigen.
Das absolute Haltverbot ist eindeutig und unmissverständlich:
Hier darf nicht gehalten und erst recht nicht geparkt werden, auch nicht zum Ein- oder Aussteigen!